Wirklich?
der sog. definitiv (von lat. casus definitivus - entscheidender, bestimmender fall) ist in der deutschen grammatik der 5. fall. er dient dazu, die beziehung des nomens zu anderen wörtern im satz zu festigen bzw. abzusichern (vgl. gesprächstherapie). im definitiv stehen u.a. wortgruppen, die eine bestätigung ausdrücken.
Bei argh.de gibt’s Grammatik. Bin ich sicher? Ziemlich.